Besuchsrecht

Vater mit Kindern - Besuchsrecht - ScheidungWenn das Gericht bei der Scheidung die Obhut einem Elternteil zuteilt , besitzt der andere Elternteil ein Besuchsrecht aufgrund des Anspruches auf angemessenen persönlichen Verkehr (Art. 273 ZGB). Dies kann ungefähr so ausgestaltet werden: 

 „jedes zweite Wochenende und für die Hälfte der Schulferien, ausser es wurde etwas anderes vereinbart zwischen den Eltern" 

Kinderpsychologen und Sozialarbeitern bevorzugen natürlich ein wöchentliches Besuchsrecht für die Eltern, welches einen engeren Kontakt ermöglicht als ein Besuchsrecht jedes zweite Wochenende. Trotzdem sind auch Gerichtsentscheide zu finden, welche nur ein Wochenende im Monat und zwei bis drei Wochen Ferien pro Jahr vorsehen.  

Besuchsrecht, wenn ein Elternteil den Unterhalt nicht zahlt

Der Vollzug des Besuchsrechts ist unabhängig von der Frage der Bezahlung der Unterhaltsbeiträge. Sie können daher das Besuchsrecht nicht einschränken oder verweigern, weil die Unterhaltsbeiträge nicht bezahlt wurden. Wenn die Geldleistungen nicht bezahlt werden, verfügen Sie über andere Mittel (z.B. Strafanzeige wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten) Hingegen können Sie keine Einschränkung des Besuchsrechts als Vergeltungsmassnahme verlangen.

 

Gerichtsentscheide zum Nachlesen

122 III 404

123 III 445

"Während das Besuchsrecht in der Westschweiz üblicherweise jedes zweite Wochenende, die Hälfte der Schulferien und alternierend die Doppelfeiertage umfasst, wird in der Deutschschweiz - im Streitfall - das Besuchsrecht üblicherweise für Kinder im Vorschulalter auf ein bis zwei Halbtage monatlich, für Schulkinder auf ein Wochenende und zwei bis drei Wochen Ferien jährlich festgesetzt; ist das Besuchsrecht nicht umstritten, gelten inzwischen ähnliche Prinzipien wie in der Westschweiz"

5C.176/2001

5C.199/2004