Der Begriff Kindeswohl

Dieser Begriff Kindeswohl wird bei allen wesentlichen Betrachtungen in Bezug auf die Betreuung, Erziehung und Bildung des Kindes herangezogen. Und obwohl überall vom Kindeswohl gesprochen wird, ist es ein unbestimmter Rechtsbegriff und es stehen oft unterschiedliche Auslegungen und Betrachtungen zugrunde, die sich auch nach gesellschaftlichen Veränderungen richten. Insbesondere in unserer Gesellschaft, in der auch grosse Freiheiten in der Erziehung der Kinder bestehen, sei es nach religiösen oder ethischen Wertmassstäben. Eine gesetzliche Definition fehlt und der Streit ist somit vorprogrammiert.

Das Kindeswohl ist der Inbegriff aller begünstigenden Lebensumstände, um dem Kind zu einer guten und gesunden Entwicklung zu verhelfen. Dazu gehören elementare Dinge wie ausreichende Ernährung, wettergerechte Kleidung, ein Dach über dem Kopf, aber auch Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, liebevolle Zuwendung, Lob und Anerkennung, Respekt und Achtung, Verbindlichkeit in den Beziehungen und eine sichere Lebensorientierung.

Entscheidend ist, was für ein Kind aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften in der gegebenen Situation das Beste ist, also welche Lebensbedingungen seiner guten und gesunden Entwicklung am besten dienen (Art. 301 ZGB)

 

Das Kindeswohl basiert auf sieben Grundbedürfnissen des Kindes

(Brazelton, Greenspan. 2008):

  • Bedürfnis nach beständigen, liebevollen Beziehungen

  • Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit

  • Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen

  • Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen

  • Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen

  • Bedürfnis nach stabilen und unterstützenden Gemeinschaften und kultureller Kontinuität

  • Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft

 

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